Die Idee kam mir im Hitzesommer 2018: Der Klimaschutz soll in der (damals gerade seit 25 Jahren geltenden) Berner Kantonsverfassung zur «vorrangigen Aufgabe» erklärt werden. Kaum war die Parlamentarische Initiative [1] im Rahmen eines Klima-Vorstosspakets der Grünen [2] im Grossen Rat deponiert, trat die Klimastreik-Bewegung auf den Plan. Unter ihrem Druck nahm eine breite Mehrheit die Idee auf und liess von einer Kommission unter grünem Vorsitz einen Verfassungsartikel [3]ausarbeiten. Zum Resultat, das sich an der Gletscherinitiative orientiert, hat nun das Berner Stimmvolk am 26. September das letzte Wort.
Der vorgeschlagene Klimaschutz-Artikel verpflichtet den Kanton und die Gemeinden zu aktivem Einsatz: Sie sollen ihren Beitrag leisten, um den Kanton Bern bis 2050 klimaneutral zu machen. Ein Ja zum Verfassungsgrundsatz bewirkt noch keine konkreten Taten. Aber er bringt zum Ausdruck, dass Klimaschutz eine Chance für die Wirtschaft ist und umwelt- und sozialverträglich erfolgen muss. vor allem können die Stimmberechtigten im Kanton Bern mit einem Ja ihren Willen bekunden, die von der Schweiz übernommenen Verpflichtungen des Pariser Klimavertrags im Kanton Bern zu erfüllen.
Natürlich wären strengere Formulierungen (z.B. punkto Zieljahr und Weg dahin) besser. Doch dafür gab es im Parlament keine Mehrheiten. Immerhin werden bei einem Ja der Kanton und die Gemeinden auch ausdücklich verpflichtet, ihre Finanzflüsse (und jene ihrer Pensionskassen) klimaneutral auszurichten. In diesem Punkt befolgt der Berner Verfassungsartikel das Klima-Abkommen von Paris sogar stärker als die Gletscherinitiative.
Nach dem Nein zum CO2-Gesetz auf Bundesebene stimmen wir auf Kantonsebene jetzt erst recht für Klimaschutz. Nachdem national viele Massnahmen (vorerst) gescheitert sind, bekräftigen wir jetzt kantonal das Prinzip: Ja, wir werden bis (spätestens) 2050 klimaneutral.
Bruno Vanoni, Grossrat, Zollikofen, Initiant des Verfassungsartikels und auch mal auf Klimaspuren mit dabei. / Detaillierte Infos: www.brunovanoni.ch/z-b-klimaschutz/
Wortlaut des Verfassungsartikels:
Art. 31a Klimaschutz
1 Kanton und Gemeinden setzen sich aktiv für die Begrenzung der Klimaveränderung und deren nachteiliger Auswirkungen ein.
2 Sie leisten im Rahmen ihrer Kompetenzen den erforderlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2050 und stärken die Fähigkeit zur Anpassung an die nachteiligen Auswirkungen der Klimaveränderung.
3 Die Massnahmen zum Klimaschutz sind insgesamt auf eine Stärkung der Volkswirtschaft auszurichten sowie umwelt- und sozialverträglich auszugestalten. Sie beinhalten namentlich Instrumente der Innovations- und Technologieförderung.
4 Kanton und Gemeinden richten die öffentlichen Finanzflüsse insgesamt auf eine klimaneutrale und gegenüber der Klimaveränderung widerstandsfähige Entwicklung aus.
[2] https://gruenebern.ch/blog/medienmitteilungen/medienmitteilung-vorstosspaket-klimaschutz